Leihmutterschaft

Leihmutterschaft auf Zypern

Was ist Leihmutterschaft?

Leihmutter(Surrogate mother); ist im Grund dass sich die Embryonen, die bei der In-vitro-Fertilisation unter Verwendung der eigenen Ei- und Samenzellen der Patientinnen mit Kinderwunsch gewonnen wurden; auf der Übertragung einer gesunden und fruchtbaren Frau in den Mutterleib einer anderen Frau. Das zukünftige Baby trägt genetisch die genetische Struktur der Eltern. Eine Leihmutter ist einfach die Person, die das Baby trägt und zur Welt bringt.

Auf wen wird Leihmutterschaft angewendet?

  • Für Frauen, die keine angeborene Gebärmutter haben,
  • Bei Frauen, deren Gebärmutter aufgrund einer Zwangsoperation entfernt wurde (Tumor, Myom, Krebs usw.),
  • An Frauen, die aufeinanderfolgende Abtreibungen hatten,
  • Für Frauen, deren Gebärmutter die Schwangerschaft nicht ertragen kann,
  • Ashermann-Syndrom (bei Frauen, die trotz Uterus nicht zum Austragen einer Schwangerschaft geeignet sind),
  • In Fällen, in denen es für die Frau riskant ist, schwanger zu werden und zu gebären (Frauen mit schweren Herz- und Lungenerkrankungen, Frauen mit Gerinnungsstörungen, die ein Lebensrisiko darstellen können),
  • Personen mit einer angeborenen Anomalie,
  • gleichgeschlechtliche Paare,
  • Frauen, die aus sozialen Gründen nicht gebären möchten.

Wer kann eine Leihmutter sein?

  • Junge und gesunde Frauen,
  • Frauen, die keine ansteckende Krankheit haben,
  • Frauen ohne Alkohol- und Drogensucht,
  • Frauen, die zuvor eine gesunde Lebendgeburt hatten,
  • Frauen, die in ihren vorherigen Schwangerschaften keine Schwangerschaftsdiabetes und Präeklampsie hatten,
  • Frauen, deren soziales Leben und psychischer Status für eine Leihmutterschaft geeignet sind,
  • Frauen, die keine chronische Krankheit haben (Diabetes, Bluthochdruck usw.),
  • Frauen, die nicht sehr dünn oder fettleibig sind (Body-Mass-Index liegt im normalen Bereich).

Rechtliche Schritte und Verfahren bei Leihmutterschaft

Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorschriften in Zypern werden Vertrags- und Geburtsverfahren in unserem Zentrum in Georgien durchgeführt. Vor Beginn der Verfahren wird die "Leihmutter" der Familie vorgestellt, und ein Vertrag wird zwischen ihnen in Anwesenheit eines Anwalts geschlossen. Dank dieses Vertrages kann die Leihmutter keine Ansprüche auf das Baby geltend machen, das sie in Zukunft gebären wird. Nach der Schwangerschaft der Leihmutter werden alle Vorsorgeuntersuchungen für 9 Monate von uns durchgeführt. Die Berichte aller Kontrollen werden mit der Familie geteilt. Die gesetzlichen Eltern des von der Leihmutter geborenen Babys sind die genetischen Eltern. Die offizielle Geburtsurkunde wird unmittelbar nach der Geburt ausgestellt. Auf der Geburtsurkunde sind der Name der genetischen Mutter als Mutter und der Name des genetischen Vaters als Vater vermerkt.